Rechtsberatung
Als Steuerberater sind wir ausdrücklich zur beschränkten -
tätigkeitsbezogenen – Rechtsbesorgung befugt.
In folgenden Fällen dürfen wir Ihnen direkt helfen:
- Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Vertretung in Steuerstrafverfahren
- In allen Angelegenheiten, die mit unseren Aufgaben als Steuerberater in unmittelbarem Zusammenhang stehen, übernehmen wir auch die übrige steuer-, wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung